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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Tauchsport Knies and more

 

Verkaufs- und Lieferbedingung


1. Allgemeines

Unsere Bedingungen gelten als ein für alle Male vereinbart, auch wenn wir abweichenden Gegenbestätigungen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen, und nur für den betreffenden Vertrag. Sind einzelne Klauseln ungültig, so reduzieren sich Bedingungen auf den gültigen Teil.

2. Angebote, Abschlüsse

Angebote sind freibleibend, falls wir nichts anderes ausdrücklich schriftlich bestätigen. Angaben über die Beschaffenheit (z. B. Farbe, Gewichte, Höchst- und Mindestgrenzen sowie -mengen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster und dgl.) sind nur ungefähr und annähernd maßgebend, d. h. unverbindliche Rahmenangaben, es sei denn, wir garantieren schriftlich eine bestimmte Beschaffenheit. Bestellungen, Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern, deren Angebote, Auskünfte und Nebenabreden binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung: telegrafische und telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an. Irrtümer aller Art binden uns nicht. Für Bestellungen nach Kundenaufmass übernehmen wir keinerlei Haftung und Gewährleistung.

3. Lieferung

Lieferfristen und Termine sind unverbindlich und verstehen sich stets ausschließlich der Transportdauer. Sie verlängern sich um den Zeitraum, während dessen der Käufer mit der Erfüllung seiner Pflichten oder Obliegenheiten im Rückstand ist. Liefern wir nicht pünktlich, so kann der Käufer nur nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen. Jede Gefahr - auch bei Frankolieferung - geht auf den Käufer über, sobald die Warebereitgestellt ist, spätestens sobald sie dem Spediteur/ Transporteur übergeben wird bzw. unser Werk oder Lager verlässt; dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Lieferungen: ab EUR 500,- netto Fracht und verpackungsfrei; bei Bahnversand frei Stückgutbahnhof des Bestimmungsortes, bei Auslandslieferungen: ab Werk oder Lager. Sonderversandarten (Express, Eilpost) gehen stets in voller Höhe zu Lasten des Käufers. Übernahme der Ware durch Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für einwandfreie Umhüllung und Verladung. Soweit wir die Frachtkosten übernehmen, wählen wir Weg und Art der Verfrachtung. Soweit der Käufer die Frachtkosten trägt, bestimmen wir als Käufers Beauftragte Transportart und -weg ohne jede Gewähr. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Bei Bestellungen von Sonderanfertigungen müssen wir uns Über-/Unterlieferungen von 50 Prozent vorbehalten.

4. Lieferstörungen

Ereignisse höherer Gewalt, technischen Ursprungs oder sonstiger Art, welche unsere Produktion wesentlich einschränken bzw. eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, sowie nicht zu vertretendes Unvermögen bei uns oder unseren Lieferanten, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben; Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

5. Gewährleistung und Garantie

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Ware, andere Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Käufer hat die Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren (z. B. bahnamtliche Tatbestandsaufnahme). Verarbeitung oder Weiterveräußerung bzw. Verbindung oder Vermischung gelten als vorbehaltlose Billigung. Bei rechtzeitiger Mängelrüge übernehmen wir die Haftung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen. Unsere Haftung wegen Mängeln (Gewährleistung) erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Ware. Die natürliche Abnutzung von Verschleißteilen ist von unserer Haftung nicht umfasst. Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die wir vor Auslieferung eines Auftrages vornehmen, berechtigen ebenfalls nicht zu einer Beanstandung. Sofern wir Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten haben, erfolgt unsere Gewährleistung durch Abtretung dieser Ansprüche an den Käufer,der diese Abtretung für diesen Fall bereits hierdurch annimmt. Kommt Gewährleistung gegenüber dem Lieferanten nicht in Betracht oder weigert sich der Lieferant, gegenüber dem Käufer Gewährleistung vorzunehmen, beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Nacherfüllung, d. h. nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die mangelhafte Ware bzw. die ausgetauschten Teile muss der Käufer an uns herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind wir hierzu nicht in der Lage, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Verbrauchsgüterkauf. Ein Anspruch des Käufers auf Ersatz von Kosten, die im Rahmen der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Lieferanten entstehen, ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn etwaige kostenauslösende Maßnahmen, insbesondere die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, nicht vorher mit uns abgestimmt werden. Wir leisten Gewähr für ein Jahr ab Übergabe der Ware an den Käufer. Leisten wir innerhalb dieser Frist Nacherfüllung, bedeutet dies hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile keinen Neubeginn der Gewährleistungsfrist. Unabhängig von der vorstehenden Gewährleistung bieten wir (P-P. Caravanservice u. Auftragslogistik GBR, Wulfenerstrasse 2, 46286 Dorsten) dem Käufer gemäß nachstehender Vorschriften Garantie: Die Garantie erstreckt sich auf sämtliche Mängel, die auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind; sie gilt während eines Zeitraums von 12 Monaten ab Lieferung der Ware und umfasst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Garantie gilt nicht - für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung, - für Lackschäden, - für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung, - wenn der Liefergegenstand vom Käufer oder Dritten durch Ein- oder Anbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, - wenn Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden, - bei Veränderungen oder Defekten, die durch unsachgemäße Einlagerung entstehen, - für Schäden, die durch klimatische oder sonstige Einwirkungen entstanden sind. Leisten wir Garantie, bedeutet dies hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile keinen Neubeginn der Garantiefrist.

6. Haftung

Weitergehende Ansprüche des Käufers als die in Ziff. 5 genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden; für sonstige Schäden gilt sie nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; schließlich gilt sie nicht, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die wir garantiert haben. Der Ausschluss einer weitergehenden Haftung auf Schadensersatz gilt nicht für Ansprüche gemäß §・§・1, 4 Produkthaftungsgesetz.

7. Preise, Vertragserfüllung, Zahlung

Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß, so gilt unser am Liefertag gültiger Preis; gegenüber Personen im Sinne von §・310 BGB sind wir zu Preiserhöhungen auch dann berechtigt, wenn die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß erfolgt, falls sich zwischen Vertragsabschluß und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf der Ware liegende Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) erhöhen. Jede Teillieferung auf Abschlüsse gilt in bezug auf Berechnung und Bezahlung als besonderes Geschäft. Unsere Rechnungen sind per Rechnungsdatum fällig und auch bei Teillieferung oder Mängelrügen ohne Abzug entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zahlbar. Für Exportlieferungen: Kasse gegen Dokumente oder unwiderrufliches Akkreditiv oder Vorauskasse nach unserer Wahl. Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnen und weiteren Schaden geltend machen. Gerät der Käufer mit der Abnahme der Ware oder einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen. Treten wir zurück, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Käufers kennzeichnen, gesondert lagern und abholen zu lassen. Anstatt zurückzutreten, können wir dem Käufer Verkauf, Vermischung, Be- und Verarbeitung untersagen, weitere Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen verlangen. Unsere Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt. Bei Geschäften des Käufers mit uns dürfen wir Ansprüche gegen Verpflichtungen aufrechnen/verrechnen (auch Saldoansprüche). Unsere Außendienstmitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Annahme von Zahlungen oder zu sonstigen Verfügungen befugt.

8. Eigentumsvorbehalt, Sicherungen

Bis zur vollständigen Bezahlung aller (auch Saldo-)Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden hiermit die folgenden Sicherheiten gewährt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller vorgenannten Forderungen unser Eigentum. Wird die Ware vermischt, verbunden oder verarbeitet, werden wir Miteigentümer gemäß Wertanteil (Einstandspreise). Ferner tritt der Käufer seine (Mit-) Eigentums- und Besitzrechte an der neuen Gesamtheit schon jetzt an uns ab. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Wir geben die Sicherheiten nach unserer Wahl frei, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 Prozent übersteigt. Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware (be- oder verarbeitet, vermischt oder verbunden, allein oder mit fremden Waren) veräußert (verbaut, verwendet), tritt er hiermit schon jetzt alle Forderungen gegen seine Kunden, auch soweit sie Entgelte für Arbeitsleistungen, Fremdwaren u. a. sind, mit allen Sicherheiten (auch Eigentums- und Besitzrechten) an uns ab, wobei wir neben etwaigen mitberechtigten Gesamtgläubiger und äußerstenfalls Teilgläubiger (unsere Forderungen plus 25 Prozent) sind. Der Käufer ist nur befugt, unsere Ware gemäß Satz 1 im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr, solange er Händler (kein Verbraucher) und nicht in Verzug ist, zu veräußern. Er ist widerruflich befugt, die uns abgetretenen Forderungen, deren Nichtabtretbarkeit an Dritte wir hiermit mit ihm vereinbaren, selbst einzuziehen, falls er nicht im Verzug ist. Auf unser Verlangen wird der Käufer die Abtretung offen legen und uns die nötigen Auskünfte und Unterlagen geben. Der Käufer tritt hiermit alle künftigen Ansprüche (z. B. Versicherung, Ansprüche aus unerlaubter Handlung) wegen unserer Ware an uns ab. Treten wir vom Vertrag zurück und verlangen wir unser Eigentum heraus, ist der Käufer zur Rückgabe der gelieferten Ware und zum Ausgleich von Aufwendungen, Gebrauchsüberlassungen, Wertminderungen und entgangenem Gewinn verpflichtet. Er hat uns sofort, notfalls per Telefon/Telegramm, zu verständigen, wenn jemand unsere Rechte angreift. Wir sind berechtigt/bevollmächtigt, jederzeit für unsere Ansprüche nach unserer Wahl Sicherheiten und deren Verstärkung zu fordern sowie Werte des Bestellers, die unserer tatsächlichen Einwirkung unterliegen, als Sicherheit in Anspruch zu nehmen und zu verwenden. Die Abtretbarkeit aller Ansprüche des Käufers gegen uns wird ausgeschlossen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen, für Käufers Verbindlichkeiten und Gerichtsstand, soweit nach §・§・38-40 ZPO zulässig, ist Worms. Wir dürfen jedoch am Sitz des Bestellers und vor sonst möglichen Gerichten klagen. Nur deutsches Recht gilt.
Vertragssprache ist Deutsch. Official language and language of contract is German. Langue officielle et langue du contract est Allemand.

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